Die
Fraktionen bzw. die
Abgeordneten brauchen für ihre
Tätigkeit Mitarbeiter. Dazu gehören auch die Parlamentarischen
Berater. Sie unterstützen und betreuen die Fraktionen und deren
Mitglieder bei der Parlamentsarbeit. Zu diesem Zweck stehen den
Fraktionen 41 Beamtenstellen zur Verfügung, bezahlt aus dem
Haushalt des Landtags. Die Zahl der Berater richtet sich nach
der jeweiligen Fraktionsstärke.
Daneben bekommen die Fraktionen
für weitere Mitarbeiter und Sachmittel finanzielle Zuschüsse
aus dem Landesetat; die Oppositionsfraktionen erhalten dabei
einen Zuschlag.