Die Landtagsverwaltung untersteht dem
Landtagspräsidenten und
wird vom
Landtagsdirektor geleitet. Der Direktor trägt die Verantwortung für die Dienste der Landtagsverwaltung. Beispiele für solche Dienste sind die Ausschusssekretariate
einschließlich des Petitionsbüros, die Landtagsstenografen
sowie die Parlamentsbibliothek und das Parlamentsarchiv. Eine wichtige Rolle spielt auch die Informationstechnik, insbesondere die Betreuung
des Internetangebots. Wenn die
Abgeordneten rechtlichen Rat brauchen, können sie sich an den
Juristischen Dienst wenden. Für europapolitische Fragen ist ein
eigens dafür eingerichteter Fachbereich zuständig. Die
zahlreichen Besucher des Landtags werden vom
Besucherdienst
betreut. Um Staatsgäste kümmert sich das Protokoll. Sprachrohr
des Landtags und seines Präsidenten ist die
Parlamentspressestelle. Für die Öffentlichkeit weniger
sichtbar, aber dennoch unverzichtbar: die Mitarbeiter der
Haustechnik und der Druckerei.
Der Direktor bereitet
zusammen mit den Geschäftsführern der
Fraktionen den Ablauf der
Plenarsitzungen vor - dies als Grundlage für die Beratungen des
Landtagspräsidiums, an dessen Sitzungen er ebenso teilnimmt wie
an den Plenarsitzungen.