Das Etat- oder Haushaltsrecht wird oft als das "Königsrecht" des Parlaments bezeichnet.
Die
Abgeordneten haben eine wichtige Kontrollmöglichkeit gegenüber der
Regierung - die
muss nämlich detailliert offenlegen, welche Ausgaben sie vorhat, und jede davon muss im
Haushaltsplan vom Parlament bewilligt werden.
Zum Etat- oder auch Budgetrecht des Landtags gehört neben der Bewilligung des Haushalts
auch die Kontrolle über dessen Umsetzung. Geprüft wird, ob die staatlichen Einrichtungen ihre
finanziellen Mittel angemessen verwendet haben. Bei dieser Frage helfen den Abgeordneten
vor allem die Berichte des Landesrechnungshofes, einer unabhängigen Behörde.