Baden-Württemberg bildet zusammen mit den anderen 15 Ländern die Bundesrepublik Deutschland. Die einzelnen Bundesländer behalten dabei eine gewisse Eigenstaatlichkeit, sie haben beispielsweise eigene Verfassungen, Parlamente und Regierungen. In den Bereichen aber, die bundeseinheitlich zu regeln sind, geben die Länder die Verantwortung an den Bund. Dieses politische Prinzip nennt man Föderalismus.
Im
Bundesrat sind alle 16 Bundesländer vertreten - man spricht deshalb auch von der
Länderkammer. Über dieses Gremium wirken die Länder an der Gesetzgebung und
Verwaltung des Bundes mit.
Im System der Gewaltenteilung spielt der Bundesrat eine wichtige Rolle: Der Föderalismus sorgt dafür, daß die Macht im Staat auf unterschiedliche Ebenen verteilt wird. Neben der klassischen oder horizontalen Gewaltenteilung von Gesetzgebung (Legislative), Regierung (Exekutive) und Rechtsprechung (Judikative oder Jurisdiktion) kommt dem Föderalismus damit quasi die Funktion einer vertikalen Gewaltenteilung zu.
Der Bundesrat ist eine Versammlung von Regierungsvertretern aus dem jeweiligen Bundesland, d. h., bei jeder Landtagswahl wird indirekt auch über die Zusammensetzung der Länderkammer entschieden.
Das Stimmenverhältnis der Länder im Bundesrat richtet sich nach der Einwohnerzahl des jeweiligen Landes. Baden-Württemberg liegt hier nach Nordrhein-Westfalen und Bayern an dritter Stelle vor Niedersachsen. Jedes dieser vier Länder hat im Bundesrat sechs Stimmen; fünf hat Hessen, drei Stimmen etwa Mecklenburg-Vorpommern oder die Stadtstaaten Bremen und Hamburg.